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Häufige Fragen


Taufe

Bedeutung:
In der Taufe spricht Gott sein Ja zu unseren Kindern. Mit diesem Ja beginnt für unsere Kinder ein Weg, auf dem sie Gott persönlich kennenlernen und erfahren sollen.

Taufbegleitung
in den Kirchengemeinden Walddorf und Häslach:


Sie wollen Ihr Kind taufen lassen? Darüber freuen wir uns sehr! Folgende Schritte möchten wir gerne mit Ihnen gemeinsam gehen:

    1.) Sie melden Ihre Taufe im Gemeindebüro an. In der Regel werden Ihnen dort die nächsten Tauftermine genannt.
    2.) Sie erhalten von uns ein Informationsblatt, in dem die theologische Bedeutung der Taufe und praktische Fragen zur Taufe erklärt werden.
    3.) Der zuständige Pfarrer vereinbart mit Ihnen ein Taufgespräch. Es dient dazu, sich persönlich kennenzulernen. Die Inhalte des Informationsblattes werden besprochen.
    4.) Wir laden Sie gemeinsam mit anderen Taufeltern zu einem Abendseminar ein. Wir besprechen dabei Formen und Wege christlicher Erziehung und tauschen Erfahrungen aus. Das Seminar kann vor oder nach der Taufe stattfinden (2-3 Termine im Jahr). Diese Veranstaltung ist Teil der Taufbegleitung.
    5.) Wir feiern gemeinsam den Taufgottesdienst.
    6.) Mitarbeiterinnen unserer Kirchengemeinde überreichen Ihnen und Ihrem Kind vom 1. bis zum 4. Tauftag einen schriftlichen Gruß der Kirchengemeinde. Zum 5. Tauftag erhält Ihr Kind von uns zur Erinnerung an die Taufe eine Kinderbibel.


Wichtige Unterlagen für das Taufgespräch :

  • Geburtsurkunde (für kirchliche Zwecke)
  • Familienstammbuch (od. ähnliche Unterlagen)
  • Patenschein des/der Paten

Wer kann getauft werden?
Taufe kann auch ohne Trauung der Eltern (standesamtlich oder kirchlich) erfolgen. Wichtig ist hier die Kirchenmitgliedschaft der Eltern bzw. eines Elternteils

Gibt es eine ökumenische Taufe?
Ökumenische Taufe gibt es nicht. Denn die Taufe ist die Aufnahme in eine konkrete Gemeinde und erfolgt deshalb innerhalb einer Konfession

Gottesdienst:

Ablauf des Taufgottesdienstes:
  • Vorspiel
  • Eingangsteil (Pfarrer)
  • Gruss
  • Lied
  • Votum und Psalm im Wechsel und Gebet
  • Lied
  • Schriftlesung zur Taufe
  • (evtl. Musikstück)
  • TAUFE
  • Glaubensbekenntnis
  • Deutung der Taufhandlung (Pfarrer)
  • Tauffrage (Pfarrer)
  • Taufhandlung (Pfarrer)
  • Segnung der Tauffamilien
  • Übergabe der Taufkerze durch einzelne Gemeindeglieder
  • Lied oder Musikstück
  • Predigt (ca. 15 min.)
  • Gebet und Vaterunser (durch Eltern/Paten möglich)
  • Abkündigungen/Bekanntmachungen
  • Segen (Pfarrer)
  • Nachspiel


Was sonst noch interessieren könnte:
  • Angehörige und Freunde können in Absprache mit dem Pfarrer bei der Tauffeier mitwirken. (z.B. musikalischer Beitrag, Ansprache, Gebet für Täufling(e)
  • Der Blumenschmuck um den Taufstein besteht aus einer Girlande und muß selbst beschafft werden. (Länge ca. 1,50m)
  • Taufspruch kann von Eltern und Paten selbst ausgewählt werden. Die Bibelquelle ist egal – sie muss lediglich mit angegeben sein ( z.B. Gute Nachricht)
  • Eine Taufkerze bekommen die Täuflinge in Walddorf und Häslach von der Kirchengemeinde. (Sie können aber auch eine eigene mitbringen)
  • Eine Videoaufzeichnung des Gottesdienstes in Walddorf können Sie gegen eine Gebühr von € 25,- erhalten. Ansprechpartner ist Friedemann Schaal.

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Patenamt
  • Pate darf jeder werden der konfirmiert (oder bei katholischen Paten mind. 16 Jahre alt) ist.
  • Paten müssen sich durch einen Patenschein ausweisen. Dieser Patenschein belegt, dass der Pate getauft, konfirmiert und Mitglied einer christlichen Gemeinde ist. Den Patenschein erhält man im zuständigen Pfarramtsbüro
  • Eine Patenschaft endet formal nach der Konfirmation. (In der katholischen Kirche endet sie nie !)

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Kinder beim Abendmahl

Kinder sind herzlich eingeladen beim Abendmahl mit nach vorn zu kommen. Sie werden dann vom Pfarrer gesegnet.
Brot und Wein empfangen bei uns aber erst junge Menschen, die konfirmiert sind.

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Konfirmation und Konfirmandenarbeit

Bedeutung:

Das Wort Konfirmation kommt von dem lateinischen Begriff „confirmare“ und bedeutet so viel wie „befestigen“. Bei der Konfirmation geht es also darum, dass die getauften Jugendlichen unserer Gemeinde ihr Leben mit Jesus Christus festigen. Sie erklären damit, dass sie ihr Leben auf dem Grund des Glaubens bauen wollen. Diese Erklärung geben die Konfirmanden im Konfirmationsgottesdienst ab, welcher nach einer einjährigen Unterrichtszeit stattfindet. Wichtige „Highlights“ dieses Jahres sind auch die Konfirmandenfreizeit sowie gemeinsame Unternehmungen und ein Konfirmandentag.

Termine:
Der Konfirmandenunterricht beginnt meist Ende April und endet im März des darauffolgenden Jahres. In der Regel besuchen die Kinder in dieser Zeit die 7. Bzw. 8. Schulklasse. Die Anmeldung erfolgt bei einem Elternabend im Februar oder März vor Beginn des Unterrichtes. Den Termin für den Elternabend können sie dem örtlichen Mitteilungsblatt entnehmen oder sie fragen direkt beim Pfarramt nach. Die Konfirmation findet dann jedes Jahr in der Regel am 2. bzw. 3. Sonntag vor Ostern statt.

Elternabende:
Wichtig ist uns die Begleitung der Jugendlichen durch ihre Eltern. Aus diesem Grunde bieten wir jährlich 3-4 Elternabende an. Bei diesen Elternabenden dienen der Gemeinschaft und des gegenseitigen Kennenlernens von Eltern und Mitarbeiterteam. Darüber hinaus wollen wir uns jeweils einem relevanten Thema widmen. Die Bandbreite der Themen reicht von der Bedeutung der Konfirmation und der Gestaltung des Festes bis hin zu Erziehungsfragen und zentralen christlichen Glaubensinhalten.

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Kirchenmitgliedschaft
  • Kircheneintritt mit vollendetem 14. Lebensjahr
  • Es ist möglich die Kirchengemeinde zu wechseln ohne den Wohnort zu wechseln
  • Frau/Mann muß die grundlegenden Inhalte des christlichen Glaubens kennen oder zu lernen bereit sein.
  • Frau/Mann muß der Taufe zustimmen
  • Frau/Mann sollte ein Leben nach christlichen Maßstäben anstreben
  • Nach einem Austritt kann Frau/Mann auch wieder in die Kirche eintreten.
  • Ist notwendig wenn man kirchlich bestattet werden möchte.
  • Ist notwendig wenn man sich kirchlich trauen lassen möchte.


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Kirchensteuer

Wer Fragen zur Kirchensteuer hat, bekommt am Kirchensteuertelefon kostenlos Auskunft.

Unter 0 800 / 7 13 7 13 7 geben Steuerexperten des Oberkirchenrats montags bis freitags von 9 Uhr bis 11.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr Auskunft.

Allgemeine Informationen zur Kirchensteuer und Kirchgeld erhalten Sie unter

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Kirchensteuerbefreiung

Von der Kirchensteuer befreit sind Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Menschen in ähnlichen Situationen

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Kirchgeld

Allgemeine Informationen zur Kirchensteuer und Kirchgeld erhalten Sie unter

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Trauung/Hochzeit

Die Hochzeit gehört zu den wichtigsten Tagen im Leben und will daher gut vorbereitet sein. Bitte setzen Sie sich deshalb möglichst früh wegen der Absprache des Trautermins mit dem Pfarramt in Verbindung. Besonders für die Monate Mai bis Juli empfiehlt es sich schon ein Jahr vorher den Termin zu vereinbaren. Traugespräch Bei einem Traugespräch, das unmittelbar vor der Hochzeit stattfindet, werden sowohl die inhaltlichen wie die organisatorischen Fragen bezüglich der Trauung mit dem Brautpaar besprochen.

Wichtige Unterlagen und Details zum Traugespräch:
  • Taufdatum und Ort
  • Konfirmationsdatum, Ort und Denkspruch
  • Vorschlag eines Trauspruches
  • Besondere Liedwünsche können jetzt geäußert werden!
Gottesdienst:

Ablauf des Gottesdienstes
  • Glockenläuten
  • Einzug Pfarrer mit dem Brautpaar
  • Begrüssung
  • Eingangslied
  • Gebet
  • (evtl. Musikbeitrag)
  • Predigt
  • Lied
  • Schriftlesung
  • (evtl. Musikbeitrag)
  • Rüstgebet
  • Traufrage
  • Trausegen
  • (evtl. Ringwechsel)
  • Fürbittengebet und Vaterunser (kniend)
  • (evtl. Musikbeitrag)
  • Übergabe der Traubibel
  • Lied
  • Abkündigungen/Bekanntmachungen
  • Segen
  • Auszug des Brautpaares aus der Kirche
Programmblatt für den Gottesdienst
Wenn Sie ein Programmblatt wünschen, müssen Sie dies selbst erstellen. Den Ablauf können Sie der Passage „Ablauf des Gottesdienstes“ entnehmen.

Fotografieren
Wir bitten Sie das Fotografieren während des Gottesdienstes zu unterlassen. Gegen den unauffälligen Einsatz einer Videokamera bestehen keine Einwände.

Videoaufzeichnung
Eine Videoaufzeichnung des Gottesdienstes in Walddorf können Sie gegen eine Gebühr von € 50,- erhalten. Ansprechpartner ist Friedemann Schaal.

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Beerdigung/Bestattung

Was nun?
Bei einer Bestattung setzen sich die Angehörigen mit dem Pfarramt in Verbindung. In Absprache mit dem Bestattungsinstitut wird der Termin für die Beerdigung ausgemacht. Der Hausbesuch durch den Pfarrer oder Vikar dient dazu, das Leben des oder der Verstorbenen noch einmal zu bedenken sowie Trost und Hilfe aus Gottes Wort und Gebet zu empfangen. Gerne sind Pfarrer und Vikar auch bereit, Schwerkranke oder Sterbende zu besuchen und ihnen das Abendmahl zu reichen. Bitte setzen sie sich diesbezüglich mit ihnen in Verbindung.

Wichtige Unterlagen für das Pfarramt:
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch
  • Familienbibel oder Gesangbuch enthält oft persönliche Glaubenszeugnisse,
  • z.B. Taufspruch -> Hilfe für die Trauerfeier
Wichtige Unterlagen für den Bestatter/Versicherung/Kommune:
  • Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (d. Arztes) / Leichenschauschein
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheirateten) Stammbuch oder Heiratsurkunde
  • (bei Geschiedenen) rechtskräftiges Scheidungsurteil + Heiratsurkunde oder Stammbuch
  • (bei Verwitweten) Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde der Ehepartners
  • ggf. Versichertenkarte
  • ggf. Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Versicherungsunterlagen


Freitod
ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.

Kindstod:
Auch wenn das Kind vor der Taufe stirbt kann es selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Dies gilt auch für totgeborene Kinder.

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